KKDIK ist die türkische Verordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien – das türkische Äquivalent der EU-REACH-Verordnung. Sie wird vom türkischen Ministerium für Umwelt über das KKS-System verwaltet. KKDIK verlangt die Registrierung von Stoffen, die ab einer Tonne pro Jahr hergestellt oder eingeführt werden, ein technisches IUCLID-Dossier, mengenabhängige Datenanforderungen und konforme Sicherheitsdatenblätter. Ausländische Hersteller benennen in der Regel einen in der Türkei ansässigen Alleinvertreter. Registrierungen müssen bis zum 30. September 2026 abgeschlossen sein.
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