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Was ist die KKDIK-Verordnung?
KKDIK ist die türkische Verordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien – das türkische Äquivalent der EU-REACH-Verordnung. Sie wird vom türkischen Ministerium für Umwelt über das KKS-System verwaltet. KKDIK verlangt die Registrierung von Stoffen, die ab einer Tonne pro Jahr hergestellt oder eingeführt werden, ein technisches IUCLID-Dossier, mengenabhängige Datenanforderungen und konforme Sicherheitsdatenblätter. Ausländische Hersteller benennen in der Regel einen in der Türkei ansässigen Alleinvertreter. Registrierungen müssen bis zum 30. September 2026 abgeschlossen sein.

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Was regelt die KKDIK-Verordnung?
Die KKDIK-Verordnung regelt Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe auf dem türkischen Markt. Der Aufbau folgt der europäischen REACH-Verordnung: ohne Daten kein Marktzugang. Unternehmen müssen daher ihre Stoffe, die Jahresmengen und ihre Rolle in der Lieferkette kennen.
Wen betrifft die Pflicht?
- In der Türkei ansässige Hersteller
- Importeure, die Stoffe in den türkischen Markt einführen
- Alleinvertreter, die von ausländischen Herstellern benannt werden
- Nachgeschaltete Anwender mit Prüf- und Dokumentationspflichten
Mengenbänder und Datenanforderungen
Die Pflicht beginnt bei einer Tonne pro Jahr und juristischer Person. Mit steigender Menge wächst das geforderte Studienpaket, und oberhalb einer bestimmten Schwelle wird der Stoffsicherheitsbericht verpflichtend. Das Mengenband bestimmt somit sowohl die Dossierkosten als auch die Gebühr.
Wie wird eingereicht?
Das Dossier wird in IUCLID erstellt und über das türkische KKS-System eingereicht. Zuvor sind die Teilnahme am Datenaustauschforum und der Erwerb der Nutzungsrechte an den Studien erforderlich. Mit der Gebührenzahlung ist das Verfahren abgeschlossen.
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Offizielle Quelle: KKDIK-Verordnung — Türkisches Amtsblatt.
Was Unternehmen zuerst tun sollten
Beginnen Sie mit einem Stoffverzeichnis, das CAS-Nummer, Jahresmenge und Unternehmensrolle je Position enthält. Erst danach lässt sich sagen, welche Registrierung Pflicht ist und welche warten kann. Ohne dieses Verzeichnis bleibt jede Kostenschätzung Spekulation, und genau daran scheitern die meisten Zeitpläne.
Registrierung und Kennzeichnung getrennt betrachten
Die KKDIK-Verordnung regelt die Registrierung. Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung fallen dagegen unter die türkische SEA-Verordnung. Beide greifen ineinander, weil die Einstufung aus denselben Daten stammt, doch die Meldewege unterscheiden sich. Wer nur an die Registrierung denkt, übersieht häufig die Pflichten beim Etikett und beim Sicherheitsdatenblatt.