Jede natürliche oder juristische Person, die einen Stoff ab einer Tonne pro Jahr in der Türkei herstellt oder einführt – als solchen, in einem Gemisch oder unter bestimmten Bedingungen in einem Erzeugnis – muss sich unter KKDIK registrieren. Die Pflicht liegt vorrangig beim Hersteller und Importeur. Ausländische Hersteller können sich nicht direkt registrieren; sie können einen in der Türkei ansässigen Alleinvertreter benennen, wodurch Importeure zu nachgeschalteten Anwendern werden.
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