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Wer muss sich unter KKDIK registrieren?
Jede natürliche oder juristische Person, die einen Stoff ab einer Tonne pro Jahr in der Türkei herstellt oder einführt – als solchen, in einem Gemisch oder unter bestimmten Bedingungen in einem Erzeugnis – muss sich unter KKDIK registrieren. Die Pflicht liegt vorrangig beim Hersteller und Importeur. Ausländische Hersteller können sich nicht direkt registrieren; sie können einen in der Türkei ansässigen Alleinvertreter benennen, wodurch Importeure zu nachgeschalteten Anwendern werden.

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Die vier Rollen unter KKDIK
Die Pflicht richtet sich nach der Rolle. Der türkische Hersteller registriert, was er produziert. Der Importeur registriert, was er einführt. Der ausländische Hersteller kann nicht direkt registrieren und benennt einen Alleinvertreter. Der nachgeschaltete Anwender registriert nicht, muss aber prüfen, ob seine Verwendung abgedeckt ist.
Die Schwelle von einer Tonne
Berechnet wird je juristischer Person und Kalenderjahr. Mengen unterschiedlicher Lieferanten werden addiert. Auch ein Stoff in einem Gemisch zählt anteilig mit. Gleichen Sie Ihr Verzeichnis deshalb mit Zoll- und Einkaufsdaten ab.
Häufige Fehler
- Nur Inlandsverkäufe zählen und den Export vergessen
- Dem gesamten Sortiment eine einzige Rolle zuweisen
- Annehmen, der Lieferant habe bereits für Sie registriert
- Gemische bei der Mengenberechnung auslassen
Was jetzt zu tun ist
Erstellen Sie ein Stoffverzeichnis mit CAS-Nummer und Jahresmenge. Ordnen Sie jedem Eintrag die richtige Rolle zu. Prüfen Sie anschließend den Status des Forums und die geltenden Fristen. So wissen Sie, welche Registrierungen tatsächlich nötig sind.
Verwandte Seiten
Offizielle Quelle: KKDIK-Verordnung — Türkisches Amtsblatt.
KKDIK-Registrierung: vorläufige und vollständige Registrierung sowie Fristen
Jedes Unternehmen, das einen Stoff in einer Menge von 1 Tonne pro Jahr oder mehr in der Türkei herstellt oder einführt, muss ihn unter KKDIK registrieren. Die Registrierung erfolgt in zwei Schritten: die vorläufige (individuelle) Registrierung mit Frist 30. September 2026 und die vollständige Registrierung, deren Fristen vom Mengenband abhängen, beginnend am 31. Dezember 2026 (danach 2028 und 2030).
Die Schritte der Registrierung
Stoffinventar und Mengen → Vor-MBDF-Anfrage → MBDF/SIEF-Mitgliedschaft → Datenaustausch und Zugangsbescheinigung (LoA) → Feder-/Mitregistrant-Strategie → IUCLID-Dossier → Stoffsicherheitsbericht (CSR) → Einreichung. Dieser Prozess dauert oft mehrere Monate; ein später Start führt zu einem Daten- und Zeitengpass.
Häufige Fragen
Was ist die individuelle vorläufige Registrierung?
Eine verpflichtende Vorregistrierung bis zum 30. September 2026, die das rechtmäßige Inverkehrbringen bis zur vollständigen Registrierung ermöglicht.
Unterschied zwischen vorläufiger und vollständiger Registrierung?
Die vorläufige (Frist 30. September 2026) meldet Absicht und Basisdaten; die vollständige (ab 31. Dezember 2026) liefert das komplette technische Dossier je nach Menge.
Kontakt: +90 216 587 30 28 · onaymuhendislik.com