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Brauche ich einen Alleinvertreter für KKDIK?
Ausländische Hersteller können sich unter KKDIK nicht direkt registrieren. Die Benennung eines in der Türkei ansässigen Alleinvertreters (Only Representative) ist der effizienteste Weg: Er verwaltet alle Registrierungspflichten zentral, Importeure werden zu nachgeschalteten Anwendern und von ihrer eigenen Registrierung entlastet, vertrauliche Zusammensetzungsdaten werden geschützt und die Menge wird zentral überwacht. ONAY Mühendislik bietet Alleinvertreter-Dienste für ausländische Hersteller an.

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Wann ist ein Alleinvertreter erforderlich?
Ein ausländischer Hersteller kann in der Türkei nicht selbst registrieren. Es gibt zwei Wege: einen Alleinvertreter benennen oder die Pflicht den Importeuren überlassen. Mit Alleinvertreter entsteht eine zentrale Registrierung; ohne ihn registriert jeder Importeur einzeln und die Kosten vervielfachen sich.
Vorteile der Benennung
- Eine Registrierung für die gesamte Lieferkette
- Importeure werden zu nachgeschalteten Anwendern
- Die Rezeptur bleibt bei einer einzigen Stelle vertraulich
- Die Mengenkontrolle ist zentral und nachweisbar
Aufgaben des Alleinvertreters
Er reicht das Dossier ein, führt die Liste der abgedeckten Importeure, aktualisiert die Jahresmengen und ist Ansprechpartner bei Kontrollen. Zudem bewahrt er die Nachweisakte mit Verträgen und Schriftverkehr auf.
Wann lohnt es sich?
Ab zwei bis drei Importeuren ist die Benennung fast immer günstiger. Bei einem einzigen festen Kunden hängt die Entscheidung von Vertraulichkeit und gewünschter Marktkontrolle ab.
Verwandte Seiten
Offizielle Quelle: KKDIK-Verordnung — Türkisches Amtsblatt.
Unterlagen für die Benennung
Erforderlich sind eine unterzeichnete Benennungsurkunde, aktuelle Firmenunterlagen, die analytische Stoffidentität und die geplanten Jahresmengen. Hilfreich ist zudem die Liste der Importeure, die abgedeckt werden sollen. Mit diesen Angaben kann die Vorregistrierung sofort starten.
Kosten im Vergleich
Mit einem Alleinvertreter entsteht eine Registrierung und die Kosten bündeln sich. Überlassen Sie die Pflicht den Importeuren, registriert jeder für sich und zahlt eigene Gebühren sowie eigene Datenzugangsentgelte. Ab drei Importeuren ist die Benennung meist deutlich günstiger. Hinzu kommt, dass Ihre Rezeptur dann nicht an mehrere Handelspartner gelangt.