KKDIK ist das türkische Äquivalent der EU-REACH-Verordnung. Beide verlangen die Registrierung von Stoffen ab einer Tonne pro Jahr, mengenabhängige Datenanforderungen, ein IUCLID-Dossier und Sicherheitsdatenblätter und erlauben die Benennung eines Alleinvertreters. Die Unterschiede betreffen die zuständige Behörde und das System (KKS/türkisches Ministerium gegenüber REACH-IT/ECHA), die Dossiersprache (Türkisch für KKDIK), die Gebühren und den Zeitplan. Die REACH-Fristen wurden 2018 abgeschlossen, während KKDIK dem Prozess bis 30. September 2026 folgt.
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