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Die SEA-Verordnung wurde seit der Richtlinie über gefährliche Stoffe (67/548 / EWG (DSD)), der Richtlinie über gefährliche Zubereitungen (1999/45 / EG (DPD)) und der Verordnung (EG) 1907/2006 (REACH) und dem 1. Juni geändert. 2015 ist die einzige in der EU geltende Gesetzgebung, die Stoffe und Gemische klassifiziert und kennzeichnet.
SEA ist zwischen den Mitgliedstaaten rechtsverbindlich und gilt direkt für alle Industriesektoren. Es erfordert die Verwendung von Herstellern, Importeuren oder Unterbenutzern oder Gemischen, um gefährliche Chemikalien vor dem Inverkehrbringen ordnungsgemäß zu klassifizieren, zu kennzeichnen und zu verpacken.
Eines der Hauptziele von SEA besteht darin, festzustellen, ob ein Stoff oder eine Mischung Eigenschaften aufweist, die zu einer gefährlichen Einstufung führen. In diesem Zusammenhang ist die Klassifizierung der Ausgangspunkt für die Gefahrenkommunikation.
Wenn Informationen über einen Stoff oder ein Gemisch (z. B. toxikologische Daten) die Einstufungskriterien in SEA erfüllen, werden die Gefahren eines Stoffes oder Gemisches durch Zuweisung einer bestimmten Gefahrenklasse und -kategorie bestimmt. Zu den Gefahrenklassen in SEA gehören physische, gesundheitliche, ökologische und zusätzliche Gefahren.
Sobald ein Stoff oder Gemisch klassifiziert ist, sollten die identifizierten Gefahren anderen Akteuren in der Lieferkette, einschließlich den Verbrauchern, mitgeteilt werden. Die Gefahrenkennzeichnung stellt sicher, dass dem Benutzer eines Stoffes oder Gemisches eine Gefahrenklassifizierung mit Etiketten und Sicherheitsdatenblättern zugestellt wird, um ihn auf das Vorhandensein einer Gefahr und die Notwendigkeit des Managements der damit verbundenen Risiken aufmerksam zu machen.
SEA legt detaillierte Kriterien für die Kennzeichnung von Elementen fest: Piktogramme, Signalwörter und Standarddeklarationen für Gefahr, Prävention, Intervention, Lagerung und Entsorgung für jede Gefahrenklasse und -kategorie. Außerdem werden allgemeine Verpackungsstandards festgelegt, um eine sichere Versorgung mit gefährlichen Stoffen und Gemischen zu gewährleisten. Neben der Übermittlung von Gefahren durch die Kennzeichnungsanforderungen ist SEA die Grundlage für viele gesetzliche Bestimmungen zum Risikomanagement von Chemikalien.
Darüber hinaus sind folgende Prozesse Teil von SEA:
Harmonisierte Klassifizierung und Kennzeichnung
Die Klassifizierung und Kennzeichnung bestimmter gefährlicher Chemikalien wurde harmonisiert, um ein angemessenes Risikomanagement in der gesamten EU sicherzustellen.
Mitgliedstaaten und Hersteller, Importeure oder nachgeschaltete Anwender können eine harmonische Einstufung und Kennzeichnung (CLH) eines Stoffes empfehlen. Nur die Mitgliedstaaten können eine Überarbeitung einer bestehenden Harmonisierung vorschlagen und CLH-Empfehlungen abgeben, wenn ein Stoff ein Wirkstoff in Biozid- oder Pflanzenschutzmitteln ist.
Alternative chemische Namen in Gemischen
Durch diesen Prozess können Lieferanten einen alternativen chemischen Namen für einen in einem Gemisch enthaltenen Stoff anfordern, um die Vertraulichkeit ihres Geschäfts und insbesondere die Rechte an geistigem Eigentum zu schützen. Von der ECHA genehmigte Anträge auf alternative chemische Namen sind in allen EU-Mitgliedstaaten gültig.
Alle Stoffe und Gemische müssen vor dem Inverkehrbringen gemäß der (SEA-Verordnung) Verordnung über gefährliche Stoffe klassifiziert, gekennzeichnet und verpackt werden. Dies ist wichtig für Mitarbeiter und Verbraucher, die täglich Mischungen wie Reinigungsmittel oder Farben verwenden. Einige davon enthalten gefährliche Substanzen, die mit Vorsicht behandelt und von Kindern ferngehalten werden müssen.
Die SEA-Verordnung trat am 20. Januar 2009 in Kraft. Es richtet die EU-Gesetzgebung an das Global Harmonized System (GHS) der Vereinten Nationen an. Die Verordnung ersetzt die beiden vorherigen Verordnungen, die Richtlinie über gefährliche Stoffe und die Richtlinie über gefährliche Zubereitungen. International anerkannte Einstufungskriterien und Kennzeichnungen tragen zum Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt bei. Standardisierte Ausdrücke und Piktogramme sind beispielsweise nützlich, wenn Mitarbeiter und Verbraucher über die Gefahren von Chemikalien informiert werden.
Vor dem Inverkehrbringen von Chemikalien sollte die Industrie potenzielle Risiken für die menschliche Gesundheit und die Umwelt solcher Stoffe und Gemische identifizieren und sie nach den identifizierten Gefahren klassifizieren. Gefährliche Chemikalien müssen auch nach einem Standardsystem gekennzeichnet werden, damit Mitarbeiter und Verbraucher ihre Auswirkungen kennenlernen, bevor sie sich mit ihren Auswirkungen befassen.
Dank dieses Prozesses werden die Gefahren von Chemikalien durch Standardausdrücke und Piktogramme auf Etiketten und Sicherheitsdatenblättern vermittelt. Wenn ein Lieferant beispielsweise einen Stoff als "akute Toxizitätskategorie 1 (oral)" identifiziert, enthält die Kennzeichnung den Ausdruck "tödlich" beim Verschlucken, das Wort "Gefahr" und ein Piktogramm mit Schädel und Knochen.
Wann ist eine Klassifizierung harmonisiert?
Die gefährlichsten Substanzen, insbesondere diejenigen, die Atemempfindlichkeit, Krebs, Mutationen verursachen oder für die Reproduktion toxisch sind, haben eine kompatible Klassifizierung. Dies wird auf EU-Ebene vereinbart und ist für alle Lieferanten dieses Stoffes rechtsverbindlich.
EU-Mitgliedstaaten, Hersteller, Importeure und Anwender von Unterstoffen können eine harmonisierte Einstufung empfehlen, wenn sie glauben, dass ein Stoff gefährlich ist. Die EU-Mitgliedstaaten können auch vorschlagen, eine bestehende Klassifizierung zu überprüfen.
Ein öffentliches Partizipationstreffen findet immer dann statt, wenn ein Angebot zur Harmonisierung der Einstufung eines Stoffes vorliegt. Die Konsultation dauert 45 Tage und jeder aus der EU oder anderen Teilen der Welt kann Kommentare abgeben. Kommentare gehen von EU-Mitgliedstaaten, einzelnen Experten, Unternehmen und Organisationen ein, die die Industrie oder die Zivilgesellschaft vertreten.
Nach der Konsultationsphase erstellt das Risk Assessment Committee (RAC) der ECHA unter Berücksichtigung der eingegangenen Kommentare ein wissenschaftliches Gutachten zu dem Vorschlag. Die Stellungnahme muss innerhalb von 18 Monaten nach Eingang des Angebots angenommen werden. Der RAC prüft die Nachweise für alle vorgeschlagenen Gefahrenklassen und diejenigen, die während der Beteiligung der Öffentlichkeit kommentiert werden können. Sie können nach Prüfung der Nachweise auch eine andere Kategorie als geeigneter für die Einstufung des Stoffes betrachten.
Die ECHA übermittelt die Ansichten und Kommentare des RAC an die Europäische Kommission, entscheidet über den Vorschlag und aktualisiert die Liste der konformen Klassifizierungen in Anhang VI der SEA-Verordnung.
Selbstklassifizierung
Für die meisten Stoffe ist die Klassifizierung nicht kompatibel. Selbst wenn ein Stoff eine kompatible Klassifizierung hat, gilt dies möglicherweise nicht für alle Gefahrenklassen. In diesen Fällen müssen Unternehmen ihre Stoffe und Gemische selbst klassifizieren. Es ist wichtig, alle verfügbaren Informationen zu sammeln, ihre Zuverlässigkeit zu bewerten und sie gemäß den Klassifizierungskriterien zu überprüfen, bevor Sie zur Selbstklassifizierung gelangen.
Wichtige Informationsquellen sind Branchenverbände und bestehende Klassifizierungen im C & L-Inventar.